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Planung & E-Check
Wenn Sie Unterstützung suchen bei der Planung ihrer Elektroanlage, so rufen Sie uns an,
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung der notwendigen Pläne.
Abhilfe: Fachliche Prüfung der Elektro-Anlage
Die ausschließlich von Fachbetrieben der Elektroinnung vergebene Plakette „E-Check“ dokumentiert, dass keine Defekte an den elektrischen Anlagen und daran angeschlossenen Geräten bestehen. Prüfplakette und -protokoll bestätigen: Die Elektroinstallation und die Elektrogeräte entsprechen dem erforderlichen Stand der Sicherheitstechnik. Überprüft werden bei einem E-Check die Elektroinstallation, Schutzeinrichtungen wie Fehlerstromschutzschalter, Personenschutzautomaten und Schutzeinrichtungen in der Verteilung. Egal ob Gewerbe, Vermieter oder Eigentümer, wir sorgen für ihre Sicherheit bei der Überprüfung der Elektroanlage, die wir für Sie nach den Unfallverhütungsvorschriften UVV VBG4 durchführen. Hier sind auch die Prüffristen für alle Elektroanlagen und Geräte festgelegt. Übrigens, wussten Sie, dass gewerbliche, ortsveränderliche Geräte mindestens alle 6 Monate einer Prüfung unterzogen werden müssen?
Prüfpflicht: E-Check sichert Eigentümer juristisch ab
Was die wenigsten wissen: Seit Oktober 1997 sind auch Wohnungen und privat genutzte Gebäude von der Prüfpflicht der elektrischen Anlagen nicht mehr ausgeschlossen – dies bestimmt die VDE-Norm. Eigentümer, Vermieter und Mieter haften also im Ernstfall für den Schaden. Doch noch immer meinen viele Hausbesitzer, die Elektroinstallation sei für alle Zeiten montiert. Die Sach- und Personenschäden in den letzten Jahren zeigen, wie fatal dieser Irrtum ist. Jahr für Jahr sterben etwa 600 Menschen durch Brände, 60.000 Menschen werden verletzt, die Sachschäden gehen in die Milliarden. Es sind in erster Linie Basteleien durch Laien, die die Schadensstatistik belasten. Eine Sicherheitsprüfung wie der E-Check kann solchen Pfusch aufspüren und Unfälle verhindern helfen. Das Gesetz bestimmt: Vermieter müssen eine regelmäßige Prüfung der technischen Einrichtungen gewährleisten. Im Schadensfall muss der einwandfreie Zustand der Elektroanlage nachgewiesen werden, um Regressforderungen begegnen zu können.
